Auszubildende im Bereich Wirtschafts- und Steuerberatung

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Steuerfachangestellte führen sicher durch den Dschungel der Steuergesetze und Verordnungen

Steuerfachangestellte sind Fachleute für steuerliche und betriebswirtschaftliche Belange und Ansprechpartner für die Mandanten. Steuerfachangestellte helfen, die finanzielle Situation ihrer Mandanten zu verbessern – zum Beispiel, indem sie Steuerabgaben ihrer Klienten im Nachhinein zurückholen. Dazu plant man die Mandantenbesprechungen terminlich ein, ist für die Vor- und Nachbereitung zuständig und begleitet die Mandanten gegebenenfalls bei Betriebsprüfungen.


Damit die Zahlen stimmen

Wichtiger Teil der Arbeit ist die Buchführung. Mandanten stellen Daten und Belege wie Kassenbücher, Rechnungen und Bankbelege zur Verfügung, die von Steuerfachangestellten überprüft und zu einer ordnungsgemäßen Buchführung weiterverarbeitet werden. Außerdem muss man in der Lage sein, eigenständig erstellte Buchführungen von Mandanten auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Zur Dokumentation wird von jedem Mandanten eine Akte angelegt und gepflegt.
Eine besonders wichtige Aufgabe von Steuerfachangestellten ist es, Mandanten beim Erstellen der Steuererklärung und Jahresabschlüsse zu helfen oder diese zu überprüfen. Hinzu kommen betriebswirtschaftliche Auswertungen wie zum Beispiel Lohnsteueranmeldungen oder die Umsatzsteuerjahreserklärungen.

Zu den typischen Aufgaben gehört auch, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei den Sozialversicherungsträgern an- und abzumelden, wenn sie einen Job beginnen oder beenden, damit sie richtig versichert sind. Außerdem berechnen Steuerfachangestellte die zu leistende Lohnsteuer, Kirchensteuer und die Sozialabgaben.
Nach einer Ausbildung zum oder zur Steuerfachangestellten arbeitet man oft für Steuerberater oder Steuerberaterinnen und unterstützt sie bei deren Aufgaben. Um allerdings Steuerberater zu werden, muss eine extra Prüfung abgelegt werden. Diese ist jedoch erst nach mindestens zehn Jahren Berufserfahrung oder einem vorangegangenen Studium der Betriebs- wirtschaft oder Volkswirtschaft möglich. Als Steuerberater oder Steuerberaterin kann man sich auch selbstständig machen – Steuerfachangestellte können das nicht.


Neuordnung seit August in Kraft

Die duale Ausbildung zum oder zur Steuerfachangestellten dauert drei Jahre und findet parallel im Ausbildungsbetrieb – also bei einer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzlei – und in der Berufsschule statt. Die Berufsschule besuchen die Auszubildenden entweder an festen Tagen in der Woche oder im Block. Für die Ausbildung als Steuerfachangestellte fand aktuell ein Neuordnungsverfahren statt. Veröffentlicht am 30. Juni 2022 auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de), trat die Neuordnung am 1. August 2022 in Kraft. Hintergrund der Neuordnung ist, dass die Ausbildungsordnung veraltet war und modernisiert werden sollte. Der Bereich Digitalisierung rückt verstärkt in den Fokus, weil auch in den Steuerberatungskanzleien immer mehr elektronische Verfahren genutzt werden. Ein weiterer Bereich, der modernisiert wurde, ist die Kommunikation mit den Mandanten, die sich ebenfalls weiterentwickelt hat. Aktuell erhalten die Auszubildenden 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung.

Quelle: https://gmlr.de/ - Jörg Laux ist (lx)

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