Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung ist bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.
Hintergrund
Mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um 3 Monate würden die Bürger, die Wirt- schaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Seit dem 1.7.2022 nehmen die Finanzbehörden die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch entgegen.
Neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. das Ungleichgewicht beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss zunächst der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Die Neubewertung betrifft bundesweit ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes und bedarf damit einen außergewöhnlichen Umsetzungsaufwand im Hinblick auf Zeit und Personal. Um diesem Aufwand gerecht werden zu können, wurde die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung einmalig bis zum 31.1.2023 verlängert.