Wahlrecht zur Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
das Bundesfinanzministerium hat jetzt für Photovoltaik-Anlagen-Besitzer bis 10 kWp ein einfaches Wahlrecht zur Liebhaberei eingeführt. Wer es nutzen will, muss bis 31.12.2022 einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Wer seine PV-Anlage als Liebhaberei einstufen lässt, muss auf mögliche Gewinne keine Einkommensteuer zahlen. Und nicht nur das: Auch eine Gewinnermittlung ist dann nicht mehr notwendig. Damit sparen sich Anlagenbesitzer Steuern und lästigen Papierkram. Die Vereinfachung gilt nur für die Einkommensteuer. Davon unberührt bleibt die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für manche Anlagenbesitzer lohnt sich aber die Kleinunternehmer-Regelung. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, müssten Sie aber mit Ihrem Stromkäufer Kontakt aufnehmen, damit er in der Gutschrift keine Umsatzsteuer mehr ausweist.