Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags
Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird angehoben, da sich dieser ebenfalls der Höhe nach am steuerlichen Existenzminimum orientiert.
Das ändert sich ab 1.1.2021
Im Zuge der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag.
Jahr |
2021 |
2022 |
Höchstbetrag Unterhaltsleistungen |
9.744 EUR |
9.984 EUR |
Erhöhung gegenüber Vorjahr |
336 EUR |
288 EUR |