Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge
Eltern können sich über eine Kindergelderhöhung ab Januar 2021 freuen.
Hintergrund
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, werden nach den bereits in Kraft getretenen Verbesserungen durch das (erste) Familienentlastungsgesetz in einer weiteren Stufe das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechend angepasst. Durch die gleichmäßige Erhöhung des Kinderfreibetrags als auch des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll eine bessere steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen von Eltern für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder gewährleistet werden.
bis 30.6.2019 |
ab 1.7.2019 |
ab 1.1.2021 |
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Erstes Kind |
194 EUR |
204 EUR |
219 EUR |
Zweites Kind |
194 EUR |
204 EUR |
219 EUR |
Drittes Kind |
200 EUR |
210 EUR |
225 EUR |
Jedes weitere Kind |
225 EUR |
235 EUR |
250 EUR |
Der Kinderfreibetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2021 für jeden Elternteil von 2.586 EUR auf 2.730 EUR erhöht. Der Betreuungsfreibetrag steigt von 1.320 EUR für jeden Elternteil auf 1.464 EUR. Daraus ergibt sich eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 EUR um 576 EUR auf einen Beitrag von insgesamt 8.388 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind.