Die neue Homeoffice-Pauschale
Für die Jahre 2020 und 2021 wird es für Steuerpflichtige, die aufgrund der Coronakrise von zu Hause arbeiten und die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, eine Homeoffice-Pauschale geben.
Das soll sich für 2020 und 2021 ändern
Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz nicht die Voraussetzungen, die das Gesetz für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorsieht, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von 5 EUR für jeden Kalendertag abziehen, an dem zu Hause gearbeitet wurde.
Gewährt wird die Pauschale allerdings nur für die Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt wird. Da die Pauschale maximal für 120 Tage gilt, ist sie auf einen Höchstbetrag von 600 EUR im Jahr begrenzt. Die Homeoffice-Pauschale wird in den Jahren 2020 und 2021 gewährt.
Hinweis
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird deshalb in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt.