Das sind die Sachbezugswerte für 2021
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Auch für das Jahr 2021 gibt es deshalb neue Werte.
Das ändert sich ab 1.1.2021
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2021 auf 263 EUR angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 1,83 Euro
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 Euro
anzusetzen.
Ab 1.1.2021 wird der Wert für Unterkunft oder Mieten 237 EUR betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2021 7,90 EUR.
Hinweis
Für die Sachbezüge 2021 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2019 bis Juni 2020 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2,1 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,0 %.
Sachbezüge sind 2021 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.