Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben weiterhin stabil
Die Sozialversicherungsbeiträge spielen bei der Entgeltabrechnung eine wichtige Rolle. Ab 2021 ändern sich die Beitragssätze erfreulicherweise (fast) gar nicht.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 %. Haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird der Beitrag hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Neben dem allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz gehört auch der Zusatzbeitrag zum Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist jedoch gesondert zu berechnen und auch gesondert im Beitragsnachweis auszuweisen. Beim Zusatzbeitrag ist zwischen dem durchschnittlichen und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu unterscheiden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1.1.2021 auf 1,3 % (vorher 1,1 %). Die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest.
Pflegeversicherung
In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz auch 2021 bundeseinheitlich 3,05 %. Für Beamte gilt immer nur der halbe Beitragssatz. Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die keine Kinder haben, ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zahlen.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung liegen für das Jahr 2021 bei 2,4 % (befristet bis 31.12.2022).