• 3
    So wie ein Kapitän
    sein Schiff lenkt,
    muss der Unternehmer
    sein Unternehmen führen!

    Manfred Breitenbach,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz

  • 2
    Wir steuern
    und
    beraten.

    Peter Schulze,
    Geschäftsführer Finsterwalde
  • 4
    Unsere Freundlichkeit
    lässt Sie gern zu uns kommen.  

    Sebastian Fröhlich,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz
  • 6
    Ihr Erfolg ist unser Antrieb.

    Thorsten Jansen,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz
  • 5
    Unsere Kompetenz
    ist Ihr Erfolg.

    Andrea Ziethen,
    Steuerberaterin Köln

Häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung: Wer darf welche Kosten absetzen?

Die Kosten für ein alleingenutztes häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam von Lebensgefährten angemieteten Wohnung sind ungekürzt als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Alleinnutzer des Raumes mindestens Kosten in dieser Höhe getragen hat.

Hintergrund

Im entschiedenen Fall bewohnte der Kläger zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein gemeinsam angemietetes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 qm, in dem sich 2 15 qm große Arbeitszimmer befanden. Eines dieser Zimmer nutzte der Kläger für seine nichtselbstständige Tätigkeit als Vertriebsleiter (Alleinnutzung). Die Kosten für das Haus trugen sie jeweils zur Hälfte. In der Einkommensteuererklärung 2018 rechnete der Kläger die Kosten des von ihm genutzten Arbeitszimmers mit 2.661 EUR (= 10 % der gesamten Hauskosten) als Werbungskosten ab.

Das Finanzamt erkannte nur die hälftigen Kosten an und argumentierte, dass die andere Hälfte der Kosten schließlich durch die Lebensgefährtin getragen worden sei. Der Kläger war hingegen der Ansicht, dass er mit seinen Mietzahlungen die Alleinnutzung seines Arbeitszimmers finanziert habe und nicht beide Arbeitszimmer zur Hälfte. Er begehrte daher den Raumkostenabzug in voller Höhe.

Entscheidung

Das Finanzgericht entschied, dass der Kläger seine Raumkosten ungekürzt als Werbungskosten abziehen kann. Für die Klärung der Frage, in welchem Umfang die (Warm-)Miete als Werbungskosten abzugsfähig ist, zog das Finanzgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Finanzierungsaufwendungen heran (BFH, Urteil v. 23.9.2009, IV R 21/08).

Danach hat die nach Miteigentumsanteilen zu erfolgende Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zur Folge, dass die Kosten für ein Arbeitszimmer nur anteilig abzugsfähig sind. Nutzt ein Miteigentümer im Rahmen seines Miteigentumsanteils einen Teil eines Wirtschaftsguts (Arbeitszimmer) zur Einkünfteerzielung allein, sind die von ihm getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorrangig diesem Raum zuzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet hat, um diesen Raum insgesamt zu nutzen.

Das Finanzgericht übertrug diese Rechtsgrundsätze auf Mietaufwendungen von nicht verheirateten Lebensgefährten und gelangte zu dem Ergebnis, dass Kosten eines Arbeitszimmers bei einer Wohnungsanmietung durch mehrere Personen und Alleinnutzung eines Arbeitszimmers ebenfalls in voller Höhe abziehbar sind, wenn der Nutzer des Raums entsprechende Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat.

Im Urteilsfall hatte der Kläger nachgewiesen, dass er und seine Lebensgefährtin die Miete samt Nebenkosten zu gleichen Teilen getragen hatten (je 50 % der Hauskosten). Somit hatte er mit seinem Kostenteil die geltend gemachten Raumkosten von 2.661 EUR voll abgedeckt.

Praktika: Unbedingt machen

unternehmen© industrieblick – stock.adobe.com

Häufig ist ohnehin ein Praktikum vorgeschrieben, doch es empfehlen sich meist noch ein oder zwei weitere.

Früher waren Praktika während des Unistudiums – anders als an den FHs – nicht obligatorisch. Mit der Bologna-Reform hat sich das jedoch meist geändert. Und das ist aus vielen Gründen gut so.

Wer beispielsweise nur ein kurzes Schülerpraktikum gemacht oder vor dem Studium nicht noch eine kaufmännische Ausbildung durchlaufen hat ...

 

... Weiterlesen

Auszubildende im Bereich Wirtschafts- und Steuerberatung


steuerfachangestellte© contrastwerkstatt – stock.adobe.comSie machen mehr aus Ihrem Geld


Steuerfachangestellte führen sicher durch den Dschungel der Steuergesetze und Verordnungen


Steuerfachangestellte sind Fachleute für steuerliche und betriebswirtschaftliche Belange und Ansprechpartner für die Mandanten. Steuerfachangestellte helfen, die finanzielle Situation ihrer Mandanten zu verbessern – zum Beispiel, indem sie Steuerabgaben ihrer Klienten im Nachhinein zurückholen. Dazu plant man die Mandantenbesprechungen terminlich ein ...

... Weiterlesen

Chinas Fangflotte - Die Fisch-Piraten

fisch© Alex Stemmers – stock.adobe.com

China hat die größte Fischfangflotte der Welt. Dass sie in den Weltmeeren auf Beutezug geht, ärgert Anrainerstaaten und Umweltschützer. Sie befürchten, dass die Chinesen mit ihren rücksichtslosen Fangmethoden die Fischgründe gefährden.

Der beispiellose ökonomische Aufschwung Chinas in den letzten vier Jahrzehnten hat seine Mittelschicht stark wachsen lassen. Damit haben sich auch die Ernährungsgewohnheiten vieler Chinesen verändert: Weil sie es sich leisten können, essen sie mehr Fleisch – und mehr Fisch, Tintenfisch und andere Meeresfrüchte. Die hohe Nachfrage hat zur Folge ...

... Weiterlesen

Entrepreneure - Net schwätze, mache!

startup2© Andrey Popov – stock.adobe.com

Was zeichnet einen erfolgreichen Firmengründer aus? Dazu wurden bereits zahllose Bücher und Artikel geschrieben. Dabei versteckt sich dahinter kein großes Mysterium. Es sind im Grunde nur ein paar Punkte.

Von den Schwaben, die sich bekanntlich glücklich schätzen, alles außer Hochdeutsch zu können, kann man sicher einiges lernen. Immerhin befanden und befinden sich unter ihnen viele bekannte Erfinder, die die Zivilisation und die Wirtschaft entscheidend nach vorn gebracht haben. Und war nicht auch Albert Einstein, das Genie aus Ulm, ein Schwabe?

... Weiterlesen

BuZ - Das sind Wir!

Newsletter Bestellen - Abbestellen

Hier können Sie unseren Newsletter abbonieren. Dieser wird Ihnen dann in regelmäßigen Abständen per Email zugesendet und unterrichtet Sie über die neuesten Nachrichten aus der Steuerwelt.
* Bitte füllen Sie diese Felder unbedingt aus. Sie werden benötigt um mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Link

captcha
Neu laden

Erstgespräch

Um uns Kennenzulernen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch.

Bitte wählen Sie den Standort aus von dem wir Sie kontaktieren sollen und füllen Sie bitte dann das Formular aus.

Hinweis:
Ein Mandatsverhältnis (Steuerberatung) kommt damit nicht zustande.

Rückrufservice

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen!
Wir rufen Sie gerne zurück.

Bitte wählen Sie den Standort aus von dem wir Sie kontaktieren sollen und füllen Sie bitte dann das Formular aus.

Hinweis:
Ein Mandatsverhältnis (Steuerberatung) kommt damit nicht zustande.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen auf unserer Website ausschließlich technisch notwendige Cookies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb einer Webseite erforderlich sind, bedürfen keiner Einwilligung des Nutzers.