• 3
    So wie ein Kapitän
    sein Schiff lenkt,
    muss der Unternehmer
    sein Unternehmen führen!

    Manfred Breitenbach,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz

  • 2
    Wir steuern
    und
    beraten.

    Peter Schulze,
    Geschäftsführer Finsterwalde
  • 4
    Unsere Freundlichkeit
    lässt Sie gern zu uns kommen.  

    Sebastian Fröhlich,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz
  • 6
    Ihr Erfolg ist unser Antrieb.

    Thorsten Jansen,
    Geschäftsführer Köln, Zeitz
  • 5
    Unsere Kompetenz
    ist Ihr Erfolg.

    Andrea Ziethen,
    Steuerberaterin Köln

Kindergeld: Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden

Auch ein Kindergeldantrag mittels E-Mail kann wirksam sein. Das gilt zumindest dann, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen.

Hintergrund

Die Klägerin ist die Mutter von 2 Kindern. Mit E-Mail v. 16.7.2019 schrieb sie unter dem Betreff "Kindergeld", dass sie seit Mai 2018 kein Kindergeld mehr erhalten habe. Die Gutschrift des Kindergeldes sei letztmals am 9.4.2018 erfolgt.

Die Familienkasse teilte der Klägerin mit, dass die Kinder nicht mehr im Haushalt des bisherigen Kindergeldberechtigten leben würden, daher sei das bisher festgesetzt Kindergeld aufgehoben worden. Da die Kinder nun im Haushalt der Klägerin lebten, sei bis zum 29.8.2019 ein Antrag von ihr zu stellen und ein Nachweis über die Aufnahme der Kinder in den Haushalt der Klägerin zu erbringen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist lehnte die Familienkasse den formlosen Antrag auf Kindergeld vom 16.7.2019 ab, da ein formeller Antrag auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck bisher nicht eingereicht worden sei.

Die Klägerin trug mit ihrer Klage vor, dass das Gesetz die Stellung eines schriftlichen Antrags nicht vorsehe. Mit ihrer E-Mail v. 16.7.2019 habe sie jedoch einen schriftlichen Antrag gestellt. Eine zwingende Unterzeichnung durch Unterschrift zur Einhaltung der Schriftform sei nicht erforderlich. Es solle lediglich ausgeschlossen werden, dass eine mündliche Antragstellung erfolge.

Entscheidung

Das Finanzgericht hat entschieden, dass die E-Mail der Klägerin v. 16.7.2019 einen wirksamen Antrag auf Gewährung von Kindergeld für die Kinder der Klägerin darstellt. Zwar sei das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. Es entspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es bei der Stellung des Kindergeldantrags der Verwendung des amtlichen Vordrucks nicht bedürfe.

Aufgrund der E-Mail der Klägerin sei es daher der Familienkasse möglich gewesen, die betreffenden Kinder der Klägerin zu ermitteln und dieser zuzuordnen. Die Familienkasse habe die Namen der Kinder herausgefunden und geschlossen, dass für die Kinder Kindergeld beantragt werden solle. Auch hinsichtlich des Zeitraums habe die Familienkasse den Willen der Klägerin ermittelt, ab wann Kindergeld gezahlt werden solle.

Die fehlende eigenhändige Unterschrift hält das Finanzgericht nach den vorliegenden Umständen für entbehrlich. Das Gesetz verlange nicht, dass ein Kindergeldantrag eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben sein müsse. Vielmehr sei auch eine Vertretung des Antragstellers möglich.

 

Praktika: Unbedingt machen

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Häufig ist ohnehin ein Praktikum vorgeschrieben, doch es empfehlen sich meist noch ein oder zwei weitere.

Früher waren Praktika während des Unistudiums – anders als an den FHs – nicht obligatorisch. Mit der Bologna-Reform hat sich das jedoch meist geändert. Und das ist aus vielen Gründen gut so.

Wer beispielsweise nur ein kurzes Schülerpraktikum gemacht oder vor dem Studium nicht noch eine kaufmännische Ausbildung durchlaufen hat ...

 

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Auszubildende im Bereich Wirtschafts- und Steuerberatung


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Steuerfachangestellte führen sicher durch den Dschungel der Steuergesetze und Verordnungen


Steuerfachangestellte sind Fachleute für steuerliche und betriebswirtschaftliche Belange und Ansprechpartner für die Mandanten. Steuerfachangestellte helfen, die finanzielle Situation ihrer Mandanten zu verbessern – zum Beispiel, indem sie Steuerabgaben ihrer Klienten im Nachhinein zurückholen. Dazu plant man die Mandantenbesprechungen terminlich ein ...

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Chinas Fangflotte - Die Fisch-Piraten

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China hat die größte Fischfangflotte der Welt. Dass sie in den Weltmeeren auf Beutezug geht, ärgert Anrainerstaaten und Umweltschützer. Sie befürchten, dass die Chinesen mit ihren rücksichtslosen Fangmethoden die Fischgründe gefährden.

Der beispiellose ökonomische Aufschwung Chinas in den letzten vier Jahrzehnten hat seine Mittelschicht stark wachsen lassen. Damit haben sich auch die Ernährungsgewohnheiten vieler Chinesen verändert: Weil sie es sich leisten können, essen sie mehr Fleisch – und mehr Fisch, Tintenfisch und andere Meeresfrüchte. Die hohe Nachfrage hat zur Folge ...

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Entrepreneure - Net schwätze, mache!

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Was zeichnet einen erfolgreichen Firmengründer aus? Dazu wurden bereits zahllose Bücher und Artikel geschrieben. Dabei versteckt sich dahinter kein großes Mysterium. Es sind im Grunde nur ein paar Punkte.

Von den Schwaben, die sich bekanntlich glücklich schätzen, alles außer Hochdeutsch zu können, kann man sicher einiges lernen. Immerhin befanden und befinden sich unter ihnen viele bekannte Erfinder, die die Zivilisation und die Wirtschaft entscheidend nach vorn gebracht haben. Und war nicht auch Albert Einstein, das Genie aus Ulm, ein Schwabe?

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