
So wie ein Kapitän
sein Schiff lenkt,
muss der Unternehmer
sein Unternehmen führen!
Manfred Breitenbach,
Geschäftsführer Köln, Zeitz
Existenzgründer müssen in Zukunft nicht mehr monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, sondern nur noch vierteljährlich. Dies gilt allerdings zeitlich begrenzt auf 6 Veranlagungszeiträume.
Das ändert sich für 2021 bis 2026
Zugunsten der Gründer wird zeitlich befristet die Anwendung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG über einen neuen § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG ausgesetzt, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 EUR nicht überschreitet.
Hierzu soll in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend sein.
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