
So wie ein Kapitän
sein Schiff lenkt,
muss der Unternehmer
sein Unternehmen führen!
Manfred Breitenbach,
Geschäftsführer Köln, Zeitz
Bei betrieblich oder beruflich bedingten Auslandsreisen gelten besondere Pauschalen für die Reisekosten. Das BMF hat die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 1.1.2021 bekanntgegeben.
Das ändert sich ab 1.1.2021
In dem BMF-Schreiben wird nicht nur erläutert, wie Verpflegungsmehraufwendungen ermittelt werden, sondern auch darauf hingewiesen, wann Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden müssen. Zudem enthält das Schreiben eine Übersicht, in der die ab 1.1.2021 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen dargestellt werden. Hier haben sich insbesondere bei Überseereisen einige Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben.
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