
So wie ein Kapitän
sein Schiff lenkt,
muss der Unternehmer
sein Unternehmen führen!
Manfred Breitenbach,
Geschäftsführer Köln, Zeitz
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, können sich freuen. Die Künstlersozialabgabe bleibt auch das vierte Jahr in Folge stabil.
Im Jahr 2017 lag der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung bei 4,8 %. Zum 1.1.2018 sank der Abgabesatz deutlich und beträgt seit diesem Zeitpunkt 4,2 %. Das ändert sich auch im Jahr 2021 nicht.
Eigentlich war angedacht, den Abgabesatz zum 1.1.2021 auf 4,4 % zu erhöhen. Aufgrund zusätzlicher Bundesmittel bleibt der Abgabesatz aber nun doch stabil bei 4,2 %.
Hinweis
Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
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