
So wie ein Kapitän
sein Schiff lenkt,
muss der Unternehmer
sein Unternehmen führen!
Manfred Breitenbach,
Geschäftsführer Köln, Zeitz
Die Steuerbefreiung für aufgrund der Coronakrise an Arbeitnehmer gezahlte Beihilfen und Unterstützungen wird über den 31.12.2020 hinaus um ein halbes Jahr verlängert.
Das ändert sich ab 1.1.2021
Beihilfen und Unterstützungen, die der Arbeitgeber an Arbeitnehmer aufgrund der Coronakrise zahlt, sind bis zur Höhe von 1.500 EUR steuerfrei. Diese Steuerbefreiung war bisher bis zum 31.12.2020 befristet. Die Frist wird nun bis zum Juni 2021 verlängert.
Hinweis
Die Fristverlängerung bedeutet jedoch nicht, dass eine Corona-Beihilfe im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 EUR steuerfrei bezahlt werden kann.
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