
So wie ein Kapitän
sein Schiff lenkt,
muss der Unternehmer
sein Unternehmen führen!
Manfred Breitenbach,
Geschäftsführer Köln, Zeitz
Für die Durchschnittsbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird eine Umsatzgrenze eingeführt.
Das ändert sich
Die Europäische Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit der derzeit geltenden Fassung des § 24 UStG mit den verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts und hat deswegen Klage beim EuGH erhoben. Um diese Zweifel auszuräumen und das Klageverfahren möglichst einvernehmlich zu beenden, wird das Gesetz angepasst werden. Zu diesem Zweck wird in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs eine Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 EUR eingefügt.
Hinweis
Die Bundesregierung will die Höhe des Pauschalausgleichprozentsatzes jährlich anhand der maßgeblichen aktuellen statistischen Daten überprüfen. Soweit eine Anpassung des erforderlich sein sollte, wird die Bundesregierung diese dem Gesetzgeber vorschlagen.
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