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Breitenbach & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hochwasserlagen führen auch in Deutschland aktuell und in den letzten Jahren immer wieder zu persönlichen, aber auch wirtschaftlichen Problemen, wenn Grundstücks-, Gebäude- und Inventarschäden zu beklagen sind. Wer über keine Elementarversicherung verfügt, die erlittene Schäden ersetzt, dem bleibt häufig nur die Abmilderung wirtschaftlicher Schäden durch die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung. Die jeweiligen Finanzverwaltungen der Bundesländer haben hierzu Katastrophenerlasse beschlossen.

Während Mieter und selbstnutzende Immobilieneigentümer entstandene wirtschaftliche Schäden steuerlich lediglich als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der gesetzlich geregelten zumutbaren Eigenleistung geltend machen können, besteht für Vermieter von Immobilieneigentum die Möglichkeit, diese als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt. Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Grundstücken oder z.B. Neuherstellung bei Zerstörung der Bausubstanz können unter Nutzung einer steuerlichen Sonder- und Vereinfachungsregel mit bis zu 70.000 Euro sofort im Jahr der Durchführung und Rechnungszahlung in der Steuererklärung angesetzt werden. Die Aufwendungen müssen tatsächlich entstanden sein. Wahlweise können sie aber auch auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden. Sofern staatliche Hilfen oder Leistungen aus Hilfsfonds vereinnahmt werden, sind entsprechende Kürzungen auf die maximal 70.000 € vorzunehmen bzw. bei Vermietern die staatlichen Hilfen als Einnahme in der Steuererklärung anzugeben. Oberhalb von 70.000 € erfolgt eine Einzelprüfung des Finanzamts.

Sind Aufwendungen angefallen, mit denen das zerstörte Gebäude wieder aufgebaut wird, so ist die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung bis zu 30 % möglich, sofern mit der Schadensbeseitigung bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Schadensereignis begonnen wird, unabhängig davon, in welcher Höhe Aufwendungen dafür entstanden sind.

Von Hochwasserschäden betroffene Immobilieneigentümer, ob Vermieter oder nicht, sollten sich zu den steuerlichen Regeln sowie ggf. Sonderregelungen von ihrem Steuerberater Rat einholen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

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    Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
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    Wir bieten Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften ein Gesamtpaket an steuerlichen Leistungen und halten Ihnen bei den steuerlichen Pflichten den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – unabhängig von Branche und Rechtsform.
  • Rechnungswesen (digital)

    Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
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    Wollen Sie Ihr eigener Chef sein und Ihr eigenes Unternehmen führen? Dazu gehört nicht nur eine gute Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, sondern auch ganz viele betriebliche, organisatorische und steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.
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      Seit vielen Jahrzehnten bilden wir junge Menschen aus. Für die Bereiche Steuerfachangestellten/innen, aber auch im Bereich Bürokauffrau/ Bürokaufmann.
    • Chinas Fangflotte - Die Fisch-Piraten

      China hat die größte Fischfangflotte der Welt. Dass sie in den Weltmeeren auf Beutezug geht, ärgert Anrainerstaaten und Umweltschützer. Sie befürchten, dass die Chinesen mit ihren rücksichtslosen Fangmethoden die Fischgründe gefährden.
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      Was zeichnet einen erfolgreichen Firmengründer aus? Dazu wurden bereits zahllose Bücher und Artikel geschrieben. Dabei versteckt sich dahinter kein großes Mysterium. Es sind im Grunde nur ein paar Punkte.
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      Häufig ist ohnehin ein Praktikum vorgeschrieben, doch es empfehlen sich meist noch ein oder zwei weitere. Früher waren Praktika während des Unistudiums – anders als an den FHs – nicht obligatorisch.
    • Auszubildende im Bereich Wirtschafts- und Steuerberatung

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