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Fälligkeitstermine / Zinssätze März 2025


termineFälligkeitstermine

fällig am 10.03.2025 - Zahlungsschonfrist - 13.03.2025
Umsatzsteuer (mtl.), für Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.)
Einkommen-, Körperschaft-, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag (VZ)

Abgabe der Erklärung - 24.03.2025 24Uhr, Zahlung - 27.02.2025
Sozialversicherungsbeiträge


 

zins1

Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB

für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 01.01.2025 = 2,27%
1.7. – 31.12.2024 =   3,37 %
1.1. – 30.6.2024 =   3,62 %
1.7. – 31.12.2023 =   3,12 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: https://www.bundesbank.de/Basiszinssatz

Verzugszinssatz (§ 288 BGB) ab 1.1.2002

Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: abgeschlossen bis 28.7.2014 - Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: abgeschlossen ab 29.7.2014 - Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte zzgl. 40 € Pauschale


verbraucherVerbraucherpreisindex

2015 = 100

2025
Januar = 120,3

2024
Dezember = 120,5 
November = 119,9 
Oktober = 120,2 
September = 119,7 
August = 119,7
Juli = 119,8 
Juni = 119,4 
Mai = 119,3
April = 119,2
März = 118,6
Februar = 118,1

Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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