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Beratungsschwerpunkte

Unsere Firmenphilosophie

Wir verbinden die Vorteile eines kleinen Büros mit denen einer großen Steuerberatungskanzlei.

Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gern ohne Zeitdruck zur Verfügung. Sie kennen „Ihre“ Mandanten nicht nur wirtschaftlich. Auch persönliche Probleme werden oft ausgetauscht. Dies ist uns wichtig, da der Beratungserfolg nicht nur von Zahlen abhängt.

Bei uns können Sie sich direkt von unseren Steuerberatern, Herrn Manfred Breitenbach, Herrn Sebastian Fröhlich, Herrn Thorsten Jansen, Herrn Peter Schulze, Frau Anke Ketzenberg, Frau Andrea Ziethen und Herrn Daniel Just beraten lassen.

Aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen unseren Kanzleien in Köln, Zeitz und Finsterwalde werden komplizierte Probleme oft auch noch einmal intern diskutiert. So ist es uns möglich diesen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz für Sie optimal zu nutzen.

Privatpersonen

Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.

Unternehmen

Wir bieten Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften ein Gesamtpaket an steuerlichen Leistungen und halten Ihnen bei den steuerlichen Pflichten den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – unabhängig von Branche und Rechtsform.

Rechnungswesen (digital)

Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.

Existenzgründer

Wollen Sie Ihr eigener Chef sein und Ihr eigenes Unternehmen führen? Dazu gehört nicht nur eine gute Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, sondern auch ganz viele betriebliche, organisatorische und steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.


Schenkungen & Erbschaften

Verschenken Sie keine Steuern!
Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten im 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen.

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