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Mai 2023

Bei der Überlassung eines betrieblichen Pkw von Arbeitgebern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegt eine Bereicherung des Arbeitnehmers vor. Die Bereicherung liegt um den Betrag vor, den der Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Lohn durch die Überlassung spart. Dafür ist eine Ermittlung des Nutzungsverhältnisses entweder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, die 1-%-Regelung oder, bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, durch die 0,03-%-Regelung notwendig. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten besondere Regelungen.

Bei gemischt genutzten Grundstücken ist sowohl das Gebäude als auch der Grund und Boden entsprechend der Nutzungsverhältnisse aufzuteilen. Das kann aber nicht pauschal bei jeder Berechnung angewendet werden, es gibt auch Besonderheiten dabei zu beachten.

Das Einkommensteuergesetz regelt, wann Leistungen für den Arbeitnehmer steuerfrei sind. Dazu gehören auch die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör. Diese Vorschrift wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.11.2022 weiter konkretisiert.

Wird ein Gebäude innerhalb von zehn Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt wieder veräußert, kommt es auf die bisherige Nutzung an, ob die Veräußerung steuerpflichtig ist oder nicht. Bei einer Vermietung zu fremden Wohnzwecken ist die Veräußerung zu versteuern. Nun hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage zu klären, ob die zeitweise Vermietung eines eigentlich ausschließlich selbstgenutzten Gebäudes zur Steuerpflicht bei einem Verkauf innerhalb der ersten zehn Jahre nach Anschaffung führt.

Das niedersächsische Finanzgericht (FG) entschied am 20.7.2022 über die Entstehung eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei Grundstücksteilungen. Diese widerspricht der bisherigen Rechtsprechung und könnte deshalb große Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle haben, da zum Nachteil der Steuerpflichtigen entschieden wurde.

Der Fall einer jungen Steuerpflichtigen führte dazu, dass sich der Bundesfinanzhof über die Kürzung von Werbungskosten beim Erhalt steuerfreier Stipendiumsleistungen äußerte.

Eine Studentin bekam für ihr Masterstudium ein Stipendium, welches neben monatlichen Raten noch weitere Geldleistungen enthielt. Für die Jahre des Masterstudiums gab die Steuerpflichtige Einkommensteuererklärungen ab und machte darin die entstandenen Studienkosten geltend. Das Finanzamt zog davon die Leistungen durch das Stipendium ab.

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Bank mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern vereinbaren kann, dass ihr für die Guthabenverwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen.

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein solcher Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Mit der nach dem GmbH-Gesetz zu beschließenden Entlastung sprechen die Gesellschafter dem Geschäftsführer einerseits Vertrauen für seine bisherige Geschäftsführung aus, andererseits schließen sie auch Schadensersatzansprüche und Abberufungsgründe aus. Die Entlastung setzt voraus, dass der Geschäftsführer zuvor Rechnung über seine Geschäftsführung gelegt hat. Die Entlastung erstreckt sich zeitlich auf den Zeitraum der Periode, für die die Entlastung erklärt wird. Keine Entlastungswirkung tritt ein, wenn der Geschäftsführer Informationen verschleiert.

Ein Ehepaar gründete eine GbR. In der notariellen Urkunde heißt es unter dem Punkt „Tod eines Gesellschafters“: „Stirbt ein Gesellschafter, so wächst dessen Geschäftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter an. Beim Tode des längstlebenden Gesellschafters oder im Falle des gleichzeitigen Versterbens geht der Anteil auf den jeweiligen Erben bzw. den vom jeweiligen Gesellschafter genannten Vermächtnisnehmer über. Die Geschäftsanteile sind insoweit vererblich.“

Entsprechend dem Maßregelungsverbot darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts v. 30.3.2023 verstößt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion nicht gegen das o. g. Maßregelungsverbot.

Nicht sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung u. a. dann, wenn sie durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist.

Eine wiederholt verspätete Arbeitsaufnahme trotz einschlägiger Abmahnungen kann geeignet sein, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem Urteil v. 20.10.2022.

In einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall stand im Grenzbereich zweier Grundstücke eine sehr große Thujahecke, die einen erheblichen Sichtschutz bot. Mit ihren Ästen ragte sie deutlich auf das Nachbargrundstück hinüber. Die Grundstücks- bzw. Heckeneigentümerin ließ sämtliche Stämme der ganzen Hecke oberhalb des Bodens von einem Gartenbauunternehmen absägen. Daraufhin verlangte der Nachbar von ihr Ersatz wegen der entfernten Hecke, weil ihm die Hecke nun keinen Sichtschutz mehr bot.

Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bedarf jede von einem einzelnen Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eines legitimierenden Beschlusses, auch wenn kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird. Es ist Sache des bauwilligen Wohnungseigentümers, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch.

Unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte gehalten, seine Abrechnung auf die Kosten einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen günstigeren und gleichwertigen Reparaturmöglichkeit zu beschränken.


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