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| Informationen aus dem Steuerrecht Juli 2010 |
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| Bayern fordert Strafzins für Steuer-Selbstanzeige |
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Laut Pressemitteilungen soll die bayrische Staatsregierung Ende Juni 2010 in den Bundesrat einen Änderungs-vorschlag zu den Rechtsfolgen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einbringen. Eine Selbstanzeige soll weiterhin vor der Strafverfolgung schützen. Bisher müssen die Steuersünder die hinterzogenen Steuern nebst Jahreszinsen von 6 % p. a. zahlen. Gemäß dem Änderungsvorschlag soll ein jährlicher Zuschlag von 3 % auf die hinterzogene Summe hinzukommen. Ziel sei, einen "Missbrauch der Selbstanzeige zu verhindern". Vor dem Hin-tergrund, dass die Anzahl der Selbstanzeigen von Steuersündern infolge der Debatte um den Ankauf von Steuer-sünder-Daten bundesweit rasant gestiegen ist, wurde an der strafbefreienden Selbstanzeige stetig Kritik geübt. Insbesondere würde verdeutlicht, dass die Selbstanzeigen nicht aus Reue, sondern aus Angst vor Entdeckung vorgenommen werden. Das sei jedoch nicht Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der Selbstanzeige. Bei anderen Straftaten gibt es keine vergleichbare Regelung, so dass krasse "Gerechtigkeitslücken" zu verzeichnen wären. Im Ergebnis würde die Selbstanzeigenregelung sogar die Bereitschaft zur Steuerhinterziehung steigern, so dass be-reits über Sinn des Gesetzes dem Grunde nach diskutiert wurde.
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