Breitenbach & Zimmermann
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Informationen aus dem Steuerrecht Januar 2010
Kfz-Nutzung: Führt fehlendes Fahrtenbuch zwingend zur 1 %-Regel?

Einführung
Wer behauptet, sein betriebliches Kfz ausschließlich betrieblich zu nutzen, muss dies dem Finanzamt mittels Fahrtenbuch nachweisen. Andere plausible Nachweise akzeptiert die Finanzverwaltung hingegen bisher nicht. Fehlt daher ein Fahrtenbuch, wird die private Nutzung gemäß der 1 %-Methode versteuert.

Fall
Ein Rechtsanwalt nutzte einen Porsche 911 für betriebliche Zwecke. Gleichzeitig befand sich in seinem Privatvermögen ein Porsche 928 sowie zeitweise ein Volvo. Auf seine Ehefrau waren in dieser Zeit ein Mercedes-Geländewagen sowie anschließend ein Chrysler Wrangler zugelassen. Die 5 Kinder des Ehepaares waren minderjährig. Mangels Führung eines Fahrtenbuches beabsichtigte das Finanzamt, den Porsche 911 der 1 %-Regel zu unterwerfen. Hiergegen wehrte sich der Rechtsanwalt, mit dem Argument, dass für die Annahme einer privaten Nutzung kein Raum sei, da ihm und seiner Ehefrau adäquate Fahrzeuge im privaten Bereich zur Verfügung stünden.

Neues Urteil
Das FG des Landes Sachsen-Anhalt folgt der Argumentation des Klägers. Das Halten zweier gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen wäre nach Ansicht des FG vollkommen unsinnig, wenn der Porsche 911 für Privatzwecke genutzt würde. Eine private Nutzung ist daher nicht zu versteuern.

Konsequenz
Das Urteil ist erfreulich für die Praxis, aber leider noch nicht endgültig. Die Revision ist beim BFH anhängig. In vergleichbaren Fällen sollte daher Einspruch eingelegt und unter Verweis auf das anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, sofern eine private Nutzung tatsächlich unterblieben ist. Der Logik des FG folgend, müsste es bei einem ledigen Unternehmer hierzu ausreichen, wenn ihm ein weiteres gleichwertiges Fahrzeug im privaten Bereich zur Verfügung steht. Bis zum Urteil des BFH sollte, wenn möglich, jedoch in der Praxis nicht auf die Führung eines Fahrtenbuches verzichtet werden.

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