Breitenbach & Zimmermann
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Informationen aus dem Steuerrecht März 2010
Zuschüsse: "Versteckter" Lohn ist sozialversicherungspflichtig

Kernfrage/Rechtslage
Um Lohnkosten zu sparen, werden feste Gehaltsbestandteile bzw. Teile des Festgehalts gelegentlich so interpretiert, dass sie als steuerfreie Zuschüsse ausgezahlt werden können. Soweit dies zulässig ist, stellt sich die Frage, inwieweit mit der Steuerfreiheit die Sozialversicherungsfreiheit einhergeht. Über die Frage, ob die Steuerfreiheit einer Zuschusszahlung deren Sozialversicherungsfreiheit zur Folge hat, hatte das Hessische Landessozialgericht zu entscheiden.

Entscheidung
Ein Steuerberater hatte eine Vollzeitkraft zunächst mit 1.100 EUR brutto eingestellt. Dann jedoch zahlte er 2 Jahre lang einen Bruttolohn von nur 500 EUR, gewährte aber einen steuerfreien Zuschuss von 700 EUR für doppelte Haushaltsführung (maximal zulässig für 2 Jahre). Nach dieser Zeit erhielt die Mitarbeiterin 1.600 EUR brutto. Da die Summe von 500 EUR brutto plus 700 EUR Zuschuss in etwa der Größenordnung des vorher und nachher gezahlten Gehalts entsprach, entschied das Gericht, dass dieser Gehaltsbestandteil anstelle von Gehalt geflossen sei, um Lohnkosten zu sparen. Zwar seien Zuschüsse zur doppelten Haushaltsführung 2 Jahre steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Konsequenz
Die Entscheidung zeigt, wie einzelfallabhängig sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen vorzunehmen sind. Insbesondere lässt die steuerrechtliche Beurteilung keine sicheren Rückschlüsse auf die sozialversicherungsrechtliche zu.

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